Gegengutachten und Second Opinion

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Das Wichtigste in Kürze

Ein Gegengutachten prüft unabhängig, ob ein vorliegender Blockchain-Bericht seine Schlussfolgerung tatsächlich trägt. Zweifeln Sie an einem Bericht oder an einer Feststellung in einem Krypto-Streit? Paucitas erstellt ein Gegengutachten oder eine Second Opinion und nimmt die Begründung kritisch unter die Lupe.

Ein unabhängiges Gegengutachten prüft nicht das Ergebnis, das sich jemand wünscht, sondern ob die Begründung die Schlussfolgerung wirklich trägt.

Wann ist eine Second Opinion nötig?

Manchmal liegt ein Bericht vor, dessen Schlussfolgerung schwerwiegende Folgen hat, etwa in einem Streit mit einer Bank, mit einer Gegenpartei oder in einem Gerichtsverfahren. Dann ist es sinnvoll, die Begründung unabhängig prüfen zu lassen.

Wir beurteilen, ob die verwendeten Daten zutreffen und ob die Schlussfolgerung logisch aus den Tatsachen auf der Blockchain folgt. Das Gericht bestimmt den Sachverständigen und leitet seine Tätigkeit an; § 404a der Zivilprozessordnung regelt diesen Rahmen (gesetze-im-internet.de, ZPO).

Wie erstellt Paucitas ein Gegengutachten?

Wir arbeiten den vorliegenden Bericht durch, überprüfen die zugrunde liegenden Transaktionen und prüfen die Argumentation Schritt für Schritt. Wo wir anderer Auffassung sind, begründen wir das. Diese Prüfung gehört zum kombinierten Sachverständigengutachten und Gegengutachten auf der Leistungsseite.

Das Ergebnis ist ein klares Dokument, das Sie in ein Gespräch oder ein Verfahren einbringen können.

Was bringt ein Gegengutachten?

Ein unabhängiges Urteil, auch dann, wenn dieses Urteil den vorliegenden Bericht bestätigt. Unsere Aufgabe ist es, die Tatsachen zu gewichten, nicht ein gewünschtes Ergebnis zu liefern. Wir arbeiten ohne Versprechen und ohne Erfolgsprovision.

Was tun bei Zweifeln an einem Blockchain-Bericht?

Sammeln Sie den vollständigen Bericht mit allen Anlagen, die genannten Adressen und die zugehörigen Transaktions-Hashes. Besteht zugleich ein Betrugsverdacht, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Ein Bericht von Paucitas ergänzt das um die unabhängige Prüfung der Kette und der Beweisführung.

Für wen ist das gedacht?

Für Privatpersonen, Unternehmer und Anwälte, die eine vorliegende Schlussfolgerung überprüfen lassen wollen, bevor darauf Entscheidungen aufgebaut werden.

Was prüft ein Gegengutachten im Einzelnen?

Eine Second Opinion wiederholt nicht einfach die Untersuchung, sondern prüft die Begründung des vorliegenden Berichts. Geprüft wird unter anderem:

  • Datengrundlage. Stimmen die genannten Adressen, Hashes und Beträge mit der Blockchain überein, und sind sie vollständig wiedergegeben?
  • Reichweite. Beantwortet der Bericht die Frage, die gestellt war, oder eine andere?
  • Zuordnung. Wird eine Adresse einer Person oder einem Dienstleister zugeordnet, und worauf stützt sich diese Zuordnung?
  • Methode. Ist nachvollziehbar beschrieben, wie die Kette rekonstruiert wurde, oder bleibt der Weg vom Datum zur Aussage offen?
  • Schlussfolgerung. Folgt sie aus den Befunden, oder geht sie darüber hinaus?
  • Vorbehalte. Sind Grenzen und Unsicherheiten benannt, oder erscheint das Ergebnis eindeutiger, als die Daten es tragen?
  • Unabhängigkeit. Wer hat den Bericht in Auftrag gegeben, und bestand ein Interesse am Ergebnis?

Das Ergebnis kann in drei Richtungen gehen: der Bericht hält der Prüfung stand, er hält teilweise stand, oder die Schlussfolgerung wird von den Daten nicht getragen. Paucitas benennt auch den ersten Fall, wenn er zutrifft.

Wie wird eine Second Opinion im Verfahren verwendet?

In einem Zivilverfahren legen Sie ein Gegengutachten als Parteivortrag vor. Das Gericht kann daraufhin einen eigenen Sachverständigen bestellen; die Auswahl richtet sich nach § 404 ZPO. In einem Strafverfahren geht es meist über die Verteidigung, die auf konkrete Mängel des vorliegenden Berichts hinweist.

Damit das gelingt, muss eine solche Prüfung nachprüfbar sein. Es benennt jede Abweichung einzeln, mit Verweis auf die Stelle im Ausgangsbericht und auf die Daten, aus denen sich etwas anderes ergibt. Allgemeine Kritik ohne Belegstelle hilft im Verfahren nicht weiter.

Verwandte Begriffe

Lesen Sie mehr zu den zugrunde liegenden Begriffen: Gegengutachten, Zweitgutachten, Unabhängiger Sachverständiger, Beweiskraft.

Weiterführend

Vertiefende Begriffe: Sachverständiger vor Gericht, Zivilverfahren.

Unterstützende Blogs: Gegengutachten im Krypto-Streitfall: wann eine Zweitmeinung zählt; was ein Krypto-Sachverständiger vor Gericht tut.

Verwandte Themen

Sehen Sie auch: Sachverständigengutachten für das Gericht, Kryptobetrug-Untersuchung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Second Opinion und einem Gegengutachten?

Eine Second Opinion, im deutschen Sprachgebrauch Zweitgutachten, ist eine unabhängige Beurteilung einer vorliegenden Schlussfolgerung. Ein Gegengutachten geht einen Schritt weiter und prüft die Begründung kritisch, häufig in einem Streit oder in einem Verfahren.

Bestätigen Sie manchmal auch den vorliegenden Bericht?

Ja. Trägt die Begründung die Schlussfolgerung, sagen wir das. Unser Wert liegt in der Unabhängigkeit des Urteils.

Wie lange dauert eine Second Opinion?

Das richtet sich nach dem Umfang des Ausgangsberichts. Eine erste Einschätzung, ob die Begründung Schwachstellen hat, ist meist innerhalb weniger Werktage möglich.

Was brauche ich für eine Second Opinion?

Den vollständigen Bericht mit Anlagen, die Fragestellung, die dem Bericht zugrunde lag, und die Unterlagen, die Sie selbst haben.

Kann ein Gegengutachten auch zu Ihren Lasten ausgehen?

Ja. Wenn der vorliegende Bericht seine Schlussfolgerung trägt, steht das so im Gegengutachten. Ein Ergebnis auf Wunsch gibt es nicht.

Warnung: Betrüger geben sich als Paucitas aus! Hier erfahren Sie mehr

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