DAC8

DAC8

DAC8 ist die achte Änderung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich. Für Krypto-Inhaber bedeutet sie, dass das Finanzamt künftig Daten über Konten bei Kryptodienstleistern und über dort ausgeführte Transaktionen erhält.

Was das bedeuten kann

Wer Kryptowährungen hält, sollte einen eigenen, belegten Vermögensüberblick führen. So werden Sie nicht von Daten überrascht, die Sie selbst nicht erklären können. Eine nachvollziehbare Aufstellung schafft Klarheit, bevor Rückfragen entstehen.

Was ist DAC8?

DAC8 ist die achte Fassung der europäischen Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich. Ab dem Jahr 2026 müssen Anbieter von Kryptodienstleistungen in der EU Daten über ihre Kunden und deren Transaktionen erheben, verifizieren und jährlich an die Finanzbehörden melden. Diese Daten werden anschließend automatisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht.

Was ändert DAC8 für mein Kryptovermögen?

Steuerlich ändert sich nichts: Krypto-Gewinne waren auch vorher anzugeben. Neu ist, dass das Finanzamt Ihre Angaben mit den Meldungen der Krypto-Börse abgleichen kann. Genau dann zählt die Differenz, die Sie selbst erklären können müssen. Eine saubere eigene Dokumentation wird dadurch wichtiger.

Häufige Fragen zu DAC8

Praxisbeispiel: Die erste Meldung über das Kalenderjahr 2026 ist bis Anfang 2027 einzureichen. Es geht um Identifikationsdaten der Nutzer und um ausgeführte Transaktionen wie Käufe, Verkäufe und Tauschvorgänge, nicht um eine eigene Meldepflicht des Anlegers. Wer einen belegten Überblick über Bestand und Herkunft hat, wird von den übermittelten Daten nicht überrascht. Dies ist keine Steuerberatung.


Warnung: Betrüger geben sich als Paucitas aus! Hier erfahren Sie mehr

Wir sind rund um die Uhr erreichbar unter: