Wie wird Kryptovermögen in einem Nachlass erfasst?
Von R.T. (Tyler) Dijst, Blockchain-Analyst bei Paucitas
Was Paucitas tut
Wir beginnen bei dem, was gefunden wurde: einer Hardware-Wallet, einer Notiz mit Adressen, einem alten Telefon oder einer Nachricht einer Börse. Von jedem Ansatzpunkt aus lesen wir die Blockchain zurück und stellen fest, welcher Bestand am Todestag vorhanden war und was er wert war.
Der Bericht enthält eine Aufnahme je Wallet, den Wert zum Todestag, eine Übersicht der Bewegungen im Zeitraum davor und eine Darstellung der Methode. Ebenso steht darin, welche Adressen geprüft wurden und auf welchen kein Guthaben lag, denn genau das verhindert später die Frage, ob noch etwas übersehen wurde.
Was Sie liefern
Sie liefern alles, was gefunden wurde: Adressen, Bildschirmaufnahmen, Papiere mit Schlagworten, Briefe oder Nachrichten von Plattformen und die Kontoauszüge, aus denen Einzahlungen hervorgehen. Wir fragen nicht nach Schlüsseln; für die Übersicht genügt eine öffentliche Adresse.
Was Sie bekommen
Sie bekommen eine Übersicht, die ein Berater oder das Nachlassgericht direkt verwenden kann, mit einer Quellenangabe je Position. Dazu eine kurze Erläuterung für die Erben in klarer Sprache.
Stellt sich heraus, dass ein Guthaben nicht zugänglich ist, weil die Schlüssel fehlen, steht das als solches im Bericht, mit dem Wert dabei. Ein nicht zugängliches Guthaben ist nämlich Bestand und zählt im Nachlass mit.
Läuft eine Frist für die Erbschaftsteuererklärung, nehmen wir diese als Ausgangspunkt und sagen vorab, ob sie erreichbar ist. Sind mehrere Erben beteiligt, bekommen alle dieselbe Übersicht zum selben Zeitpunkt. Auf Wunsch erläutern wir die Übersicht in einem kurzen Gespräch mit allen Erben gemeinsam.
Wie Sie beginnen
Schreiben Sie an deutschland@paucitas.com mit einer kurzen Beschreibung des Gefundenen und der Angabe, wer den Nachlass bearbeitet. Danach wissen Sie, was nötig ist und was es kostet.
Paucitas ist ein niederländisches Untersuchungsbüro in Amsterdam und arbeitet für Auftraggeber in Deutschland.
Was ein Berater, das Nachlassgericht oder das Finanzamt mit der Übersicht macht, entscheiden diese Stellen selbst.