Das Wichtigste in Kürze
Herkunftsnachweis für Kryptowährungen bedeutet: mit Unterlagen zeigen, woher Ihre Kryptowerte stammen, wann Sie sie erworben haben und welchen Weg sie genommen haben. Die Frage kommt meist vom Finanzamt oder von Ihrer Bank, und eine eigene Aufstellung reicht dann oft nicht aus. Paucitas hält den Weg in einem Bericht fest, den jeder Schritt für Schritt nachvollziehen kann; rufen Sie uns rund um die Uhr an oder nutzen Sie das Kontaktformular für ein kostenloses Erstgespräch.
Aktualisiert:
Paucitas ist ein unabhängiges Expertenbüro in den Niederlanden, das Anlagebetrug und Kryptobetrug untersucht, die Herkunft und Legitimität von Kryptovermögen feststellt und Sachverständigengutachten für rechtliche Verfahren und Compliance erstellt.
Auf dieser Seite
- Was verlangt das Finanzamt bei einem Auskunftsersuchen zu Kryptowerten?
- Welchen Nachweis über Kryptobestände verlangen Bank und Finanzamt?
- Was ist eine Bestandsaufstellung zum Stichtag?
- Wann reicht eine Jahresübersicht der Börse nicht aus?
- Wie weise ich die Herkunft ohne Börsenhistorie nach?
- Was verlangt eine Bank bei einer Einzahlung aus Kryptowerten?
- Was benötigt ein Steuerberater, auch bei einer GmbH?
- Was verlangt ein Notar bei einer Schenkung oder einem Nachlass?
- Was ändert sich mit DAC8 ab 2026?
- Was steht in einem Herkunftsbericht, was kostet er und wie lange dauert es?
- Was lässt sich nicht nachweisen?
- Häufig gestellte Fragen
- Was können Sie jetzt tun?
Was verlangt das Finanzamt bei einem Auskunftsersuchen zu Kryptowerten?
Ein Auskunftsersuchen zu Kryptowerten verlangt in der Praxis drei Dinge: welche Bestände Sie zum Stichtag hatten, woher sie stammen und wie sich beides in Einklang bringen lässt. Das Finanzamt prüft nicht nur den Betrag, sondern vor allem, ob ein Außenstehender Ihre Angaben Schritt für Schritt auf die Quelldaten zurückrechnen kann.
Was das Gesetz dazu sagt
Ein Auskunftsersuchen des Finanzamts stützt sich auf § 93 der Abgabenordnung (AO). Diese Vorschrift kennt keine feste gesetzliche Frist: Das Finanzamt setzt selbst eine angemessene Frist. Wird dem Ersuchen nicht nachgekommen, kann das Finanzamt die Mitwirkung nach § 90 AO einfordern und die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen. Eine Schätzung wirkt sich zu Ihren Lasten aus, wenn die Nachvollziehbarkeit fehlt.
Die Mitwirkungspflicht entfällt nicht dadurch, dass die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dass eine Börse nicht mehr besteht oder es um weiter zurückliegende Jahre geht, entbindet Sie nicht von der Pflicht, die verlangten Angaben zu liefern. Die Blockchain bleibt aber verfügbar: Transaktionen bleiben dort sichtbar, auch Jahre später.
Quelle: §§ 90, 93, 147 und 162 AO sowie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Verhältnis von Mitwirkungspflicht und Aufbewahrungsfrist (Stand 2025).
Weiterlesen: der Begriff Kryptowerte in der Steuererklärung und der Blog Krypto in der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt belegen.
Welchen Nachweis über Kryptobestände verlangen Bank und Finanzamt?
Es gibt keine Stelle, die einen amtlichen Nachweis über Kryptobestände ausstellt, so wie eine Bank einen Kontoauszug erstellt. In der Praxis funktioniert eine Reihe von Quelldaten, die sich gegenseitig bestätigen: die Jahresübersicht der Börse, eine Bestandsaufstellung zum Stichtag, der CSV-Export der Transaktionen und die Blockchain-Daten, in denen diese Transaktionen zu finden sind.
Ein Bericht von Paucitas fügt das Glied hinzu, das Sie selbst nicht liefern können: die Prüfung, dass die Quelldaten mit dem übereinstimmen, was auf der Blockchain steht, und eine chronologische Übersicht des Weges. So funktioniert die Leistung Herkunft von Vermögen nachweisen.
Siehe auch: Vermögensverifizierung und Herkunft von Vermögen.
Was ist eine Bestandsaufstellung zum Stichtag?
Eine Bestandsaufstellung ist eine Übersicht aller Bestände zu einem festen Datum, aufgeteilt nach Wallet und nach Coin. Ein Gesamtbetrag reicht nicht; die Aufstellung muss je Adresse und je Coin nachvollziehbar sein.
So entsteht eine Bestandsaufstellung
- Listen Sie alle Wallets und Börsenkonten auf, auch die, die Sie nicht mehr nutzen.
- Laden Sie je Börse die Jahresübersicht und den CSV-Export für das betreffende Jahr herunter.
- Erstellen Sie je selbstverwahrter Wallet einen Export der Adressen und Bestände zum Stichtag.
- Rechnen Sie die Bestände zum Kurs des Stichtags in Euro um und halten Sie fest, welche Kursquelle Sie verwendet haben.
Die Kursquelle wird oft übersehen, bei Nachfragen aber verlangt.
Wann reicht eine Jahresübersicht der Börse nicht aus?
Eine Börse erfasst nur, was auf dieser Börse geschieht. Sobald Guthaben außerhalb davon bewegt werden, ist die Jahresübersicht unvollständig. Das fehlende Glied lässt sich auf der Blockchain feststellen, weil Übertragungen zwischen Wallets und Börsen öffentlich überprüfbar sind.
Situationen, in denen die Jahresübersicht nicht ausreicht
- Sie hielten Guthaben außerhalb der Börse in Eigenverwahrung.
- Sie nutzten mehrere Börsen und haben zwischen ihnen übertragen.
- Die Börse besteht nicht mehr, oder der Übersicht fehlen Jahre.
- Sie haben Kryptowerte von jemandem erhalten, statt sie zu kaufen.
- Die Guthaben stammen aus Mining, Staking oder einem Geschäft zwischen Privatpersonen.
Siehe auch: Krypto-Börse und Krypto-Tracing.
Wie weise ich die Herkunft ohne Börsenhistorie nach?
Fehlt die Börsenhistorie, verlagert sich die Untersuchung auf die Blockchain selbst. Daraus lässt sich feststellen, wann Guthaben eingingen, von welcher Art Dienstleister sie stammten und wie sie sich danach bewegten. Das ergibt einen Zeitstrahl und einen Weg.
Zusätzlich brauchen Sie eigene Unterlagen, die diesen Zeitstrahl mit Ihnen verbinden: Kontoauszüge von Einzahlungen an die Börse, alte E-Mails mit Kontobestätigungen oder einen Screenshot mit einer Adresse, deren Kontrolle Sie nachweisen können.
Weiterlesen: der Blog warum manuelle Blockchain-Analyse mehr bringt.
Was verlangt eine Bank bei einer Einzahlung aus Kryptowerten?
Eine Bank fragt bei einer Einzahlung aus Kryptowerten nach der Herkunft des Geldes und nach dem Weg, den es genommen hat, weil sie selbst verpflichtet ist, diese Herkunft festzustellen. Das ist kein Verdacht, sondern eine Prüfpflicht. Alle Banken unterliegen dabei denselben Regeln.
Was die Bank meist sehen will
In der Praxis verlangt die Bank einen Kauf- oder Einzahlungsbeleg von Euro in Kryptowerte, eine lückenlose Übersicht der Transaktionen dazwischen, eine Bestandsangabe zum gewünschten Datum und eine Erklärung der Differenz zwischen Einsatz und heutigem Wert. Ein gesperrtes Konto wird selten allein aufgrund einer Erklärung freigegeben; die Bank will die zugrunde liegenden Daten prüfen können. Schlüssel oder Wiederherstellungsphrasen müssen Sie dabei nie teilen.
Weiterlesen: Herkunft gegenüber Ihrer Bank nachweisen, wenn die Bank das Konto sperrt und KYC und AML.
Was benötigt ein Steuerberater, auch bei einer GmbH?
Ein Steuerberater braucht für den Jahresabschluss den Bestand je Coin zum Bilanzstichtag, die Bewertung mit der verwendeten Kursquelle und einen Beleg, dass das Unternehmen diese Guthaben tatsächlich kontrolliert. Ein Screenshot reicht dafür nicht: Er zeigt einen Bestand, keine Kontrolle.
Privat und Betrieb trennen
Bei einer GmbH oder einem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht der Beleg aus drei Ebenen: welche Adressen zum Unternehmen gehören, welche privat sind und welche Transaktionen zwischen beiden stattfanden. Die letzte Ebene ist fast immer das Problem, weil Übertragungen zwischen privat und Betrieb in den ersten Jahren selten festgehalten wurden. Die Untersuchung rekonstruiert diese Trennung aus der Transaktionshistorie und hält je Adresse fest, auf welcher Grundlage sie dem Unternehmen oder dem Privatbereich zugerechnet wird. Die steuerlichen Folgen beurteilt Ihr eigener Berater.
Weiterlesen: Krypto im Jahresabschluss belegen und Krypto in der Unternehmensbilanz.
Was verlangt ein Notar bei einer Schenkung oder einem Nachlass?
Bei einer Schenkung oder einem Nachlass mit Kryptowerten will ein Notar zwei Dinge wissen: welche Bestände zum Stichtag vorhanden waren und wer über sie verfügen konnte. Der zweite Punkt ist bei Kryptowerten selten selbstverständlich, weil Bestände auf einer Adresse nicht auf einen Namen lauten.
Was die Untersuchung für den Notar festhält
- Eine Übersicht der Bestände je Wallet und je Coin zum Zeitpunkt des Todes oder der Schenkung.
- Eine Bewertung zum selben Zeitpunkt mit Kursquelle und Uhrzeit, weil sich ein Kryptokurs innerhalb eines Tages bewegt.
- Wer über die Bestände verfügen konnte: auf welchen Adressen sie lagen, in Eigenverwahrung oder bei einer Börse, und woraus hervorgeht, dass der Erblasser oder Schenker Verfügungsgewalt hatte.
Bei einem Nachlass kommt die Frage hinzu, ob die Bestände noch zugänglich sind; auch das gehört in die Untersuchung und nicht in eine Annahme. Die Schlussfolgerungen ziehen der Notar oder Ihr Berater; Paucitas erteilt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Weiterlesen: Kryptowerte verschenken oder vererben und Kryptowerte im Nachlass.
Was ändert sich mit DAC8 ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Anbieter von Kryptodienstleistungen in der EU Daten über ihre Kunden und deren Transaktionen erheben und jährlich an die Steuerbehörde ihres Landes melden. Diese Daten werden automatisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Steuerlich ändert sich nichts, aber das Finanzamt kann Ihre Angaben künftig neben die Daten der Börse legen.
Was das für Kryptowerte in Eigenverwahrung bedeutet
Gemeldet wird, was über einen Anbieter läuft. Was Sie in einer Wallet in Eigenverwahrung halten, meldet kein Anbieter. Genau dort entsteht die Abweichung, die Sie selbst erklären können müssen: Das Finanzamt sieht, was bei der Börse liegt, nicht das, was außerhalb davon liegt. Weicht Ihre Angabe ab, folgt eine Nachfrage, und die beantworten Sie am besten mit einem nachvollziehbaren Beleg.
In Deutschland gehen die Meldungen der Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern. Siehe die Hinweise des Bundeszentralamts für Steuern.
Was steht in einem Herkunftsbericht, was kostet er und wie lange dauert es?
Ein Bericht von Paucitas folgt einem festen Aufbau, abgestimmt auf den Zweck: Bank, Finanzamt, Steuerberater, Notar oder Verfahren. Eine Untersuchung dauert je nach Umfang und Dringlichkeit vom selben Tag bis etwa zwei Wochen. Jede Untersuchung ist maßgeschneidert: Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot, das wir gemeinsam mit Ihnen durchgehen, ohne Überraschungen.
Der feste Aufbau des Berichts
- Anlass und Auftragsbeschreibung
- Fragestellung
- Umfang der Untersuchung
- Ausgangspunkte
- Gelieferte Daten
- Herangezogene Quellen
- Vorgehensweise in Grundzügen
- Prüfung und Qualitätssicherung
- Vorbehalte und Einschränkungen
- Feststellungen je Teilbereich
- Chronologische Übersicht
- Analyse und Zusammenhang
- Schlussfolgerung
- Unabhängigkeitserklärung
- Anlagen
Bei einer Herkunftsfrage kommt es oft auf die Unabhängigkeitserklärung an. Paucitas arbeitet nicht im Auftrag einer Börse, eines Lieferanten oder einer Plattform und hat kein Interesse am Ergebnis.
Die Untersuchung Schritt für Schritt
- Erstgespräch. Sie schildern Frage und Zweck. Der Zweck bestimmt den Umfang. Das Erstgespräch ist kostenlos.
- Unterlagenliste. Sie erhalten eine Liste der benötigten Daten; die Übermittlung ist digital oder in unserem Büro möglich.
- Analyse. Die Exporte werden neben die Blockchain-Daten gelegt und je Transaktion nachvollzogen.
- Prüfung. Paucitas führt das gesamte Tracing selbst durch, ohne Tracing-Tools. Jede Transaktion wird einzeln geprüft, bevor sie in den Bericht aufgenommen wird.
- Bericht und Erläuterung. Lieferung mit klar benannten Vorbehalten. Bei Bedarf erläutern wir den Bericht Ihrem Berater, Steuerberater, Notar oder der Behörde.
Was lässt sich nicht nachweisen?
Was sich nicht mehr rekonstruieren lässt, benennt der Bericht ausdrücklich. Eine benannte Lücke wiegt für Finanzamt oder Bank leichter als eine Lücke, die sie selbst entdecken.
Die Grenzen im Überblick
- Transaktionen außerhalb der Blockchain, etwa Barzahlungen oder interne Buchungen innerhalb einer Börse, lassen sich nur mit Belegen berücksichtigen.
- Bei Mixern oder privatsphäreorientierten Netzwerken lässt sich die Kette nicht immer vollständig verfolgen; dann wird benannt, bis zu welchem Punkt der Weg feststeht.
- Paucitas erteilt keine steuerliche oder rechtliche Beratung und gibt keine Zusage zum Ergebnis.
- Paucitas verwahrt keine Guthaben und führt keine Transaktionen für Mandanten aus.
Häufig gestellte Fragen
Warum fragt meine Bank nach der Herkunft meiner Kryptowerte?
Weil die Bank selbst verpflichtet ist, die Herkunft eingehender Beträge festzustellen. Was die Bank braucht, ist ein nachvollziehbarer Weg vom Kauf bis zur Auszahlung.
Das Finanzamt verlangt einen Nachweis meiner Kryptobestände. Wer kann ihn liefern?
Paucitas erfasst Ihre Kryptobestände zum Stichtag und rekonstruiert die Herkunft über die Blockchain, festgehalten in einem Herkunftsbericht, den das Finanzamt prüfen kann. Sie oder Ihr Steuerberater verwenden diesen Bericht; Paucitas erteilt selbst keine Steuerberatung.
Was, wenn ich die Herkunft nicht nachweisen kann?
Dann wird festgehalten, bis zu welchem Punkt der Weg feststeht und wo der Nachweis endet. Auch das ist brauchbar: Es macht die Lücke ausdrücklich, und das ist für Finanzamt oder Bank leichter zu handhaben als eine unvollständige Aufstellung ohne Erklärung.
Ich muss nachweisen, dass mein Kryptogewinn rechtmäßig erzielt wurde. Wo fange ich an?
Beim Anfang: welche Euro wann und von welchem Konto eingezahlt wurden. Danach wird die Kette vorwärts aufgebaut, Adresse für Adresse und Börse für Börse, bis zum heutigen Bestand oder zur Auszahlung.
Was, wenn ich Hunderte Adressen und Zehntausende Transaktionen habe?
Das ist kein Hindernis. Große Mengen werden je Netzwerk und je Zeitraum geordnet; nur die Posten, die für die Frage wichtig sind, werden im Detail ausgearbeitet. Der Bericht benennt, welche Teile vollständig rekonstruiert sind.
Was können Sie jetzt tun?
Eine Frage zur Herkunft Ihrer Kryptowerte kann belastend sein, besonders wenn Ihr Konto gesperrt ist oder eine Frist läuft. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir schauen zuerst mit Ihnen, was Sie noch haben, und sagen ehrlich, was sich feststellen lässt. Ein Export, eine Adresse oder ein Kontoauszug reicht für den Anfang.
Rufen Sie uns rund um die Uhr an unter +31 20 244 5774 oder nutzen Sie das Kontaktformular; Sie hören innerhalb von 1 bis 3 Stunden von uns. Schreiben Sie lieber eine E-Mail, antworten wir innerhalb von 24 Stunden, meist noch am selben Tag.
Welche Seiten gehören zu diesem Thema?
- Geldwäsche
- Immobilienfinanzierung mit Kryptowerten
- Kryptobestände übersichtlich für die Steuererklärung
- Blockchain-Analyse erklärt
- Gegengutachten und Zweitmeinung
Über den Autor
R.T. (Tyler) Dijst ist Geschäftsführer und Mitbegründer von Paucitas und leitet den operativen Betrieb. Er achtet auf Qualität und Einheitlichkeit der Aktenführung und ist an der sachverständigen Phase komplexer Fälle beteiligt. Sein Schwerpunkt liegt auf komplexen Blockchain-Untersuchungen: dem Nachverfolgen verschachtelter Transaktionsströme, der Analyse von Wallets und dem Erfassen, wie Gelder über die Kette geleitet werden. Außerdem beurteilt er die Echtheit von Kryptomünzen und erkennt gefälschte oder nachgemachte Exemplare.
Kurze Antworten auf einzelne Fragen
- Wie weise ich die Herkunft meines Kryptovermögens gegenüber einer deutschen Bank nach?
- Meine Bank blockiert eine Zahlung aus Krypto, wer hilft beim Herkunftsnachweis?
- Ich muss nachweisen, dass mein Kryptogewinn rechtmäßig erzielt wurde, an wen wende ich mich?
- Welche Unterlagen braucht meine Bank bei Geld aus Krypto?
- Was ist der Unterschied zwischen Source of Funds und der Herkunft des Vermögens?
- Alle Fragen auf einer Seite
Ihre eigene Situation
Wenn Sie das lesen, haben Sie wahrscheinlich eine Frage zu Ihrer eigenen Situation. Genau das ist die Arbeit von Paucitas.
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