Das Wichtigste in Kürze
Für die Krypto-Steuererklärung muss Ihr Kryptobesitz zum Stichtag nachvollziehbar sein: welche Guthaben, an welchen Adressen und zu welchem Wert. Paucitas erstellt eine Jahresübersicht und eine Bestandsaufstellung zum Stichtag, festgehalten in einem Bericht, den Sie oder Ihr Steuerberater für die Krypto-Steuererklärung verwenden können. Paucitas liefert die Grundlage und erteilt selbst keine steuerliche Beratung.
Auf dieser Seite
- Wer erstellt eine Jahresübersicht meines Kryptovermögens für die Krypto-Steuererklärung?
- Was ist eine Bestandsaufstellung zum Stichtag?
- Das Finanzamt fordert Auskunft über meine Kryptowerte, was liefere ich?
- Wie erfasse ich Kryptobesitz meines Unternehmens übersichtlich?
- Was ändert sich mit DAC8 ab dem 01.01.2026?
Wer erstellt eine Jahresübersicht meines Kryptovermögens für die Krypto-Steuererklärung?
Paucitas erstellt eine Jahresübersicht: je Stichtag die Guthaben, Adressen und Werte, mit den Transaktionen, die das Jahr nachvollziehbar machen. Diese Übersicht nutzen Sie oder Ihr Steuerberater für die Krypto-Steuererklärung und die Anlage SO. Private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten fallen unter § 23 EStG; nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr bleibt ein Gewinn steuerfrei. Paucitas liefert die Tatsachen und den Bericht; die steuerliche Bewertung bleibt bei Ihnen oder Ihrem Berater.
Weiterlesen: der Blog wie Sie die Herkunft Ihres Kryptovermögens für das Finanzamt belegen.
Was ist eine Bestandsaufstellung zum Stichtag?
Eine Bestandsaufstellung hält fest, welche Kryptowerte Sie zum Stichtag besaßen, an welchen Adressen und zu welchem Wert. Für die Krypto-Steuererklärung ist der Stichtag in der Regel der Jahresabschluss zum 31.12. Paucitas rekonstruiert das über die Blockchain und verbindet es mit Ihren Daten der Krypto-Börse, sodass die Übersicht überprüfbar ist.
Weiterlesen: der Blog warum Sie mit dem Erfassen nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten.
Das Finanzamt fordert Auskunft über meine Kryptowerte, was liefere ich?
Bei einem Auskunftsersuchen will das Finanzamt sehen, woher Ihre Kryptowerte stammen und wie viel Sie zum Stichtag besaßen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den §§ 90 und 93 der Abgabenordnung, die Aufbewahrungspflichten aus § 147 AO (gesetze-im-internet.de, AO). Paucitas erfasst Herkunft und Bestände und hält das in einem Bericht fest, den das Finanzamt überprüfen kann. Sie oder Ihr Steuerberater beantworten das Ersuchen mit diesem Bericht als Grundlage.
Weiterlesen: der Blog die Rückfragen, die zu Kryptowerten in der Steuererklärung wiederkehren.
Wie erfasse ich Kryptobesitz meines Unternehmens übersichtlich?
Für eine GmbH oder einen Gesellschafter-Geschäftsführer unterscheiden wir Privatbesitz und Betriebsvermögen und erfassen die Bestände je Stichtag. Das schließt an den Jahresabschluss und die Krypto-Steuererklärung an. Paucitas liefert die Übersicht und die Grundlage; die Verbuchung und die Beratung liegen bei Ihrem Steuerberater.
Weiterlesen: der Blog Kryptowerte in der Unternehmensbilanz belegen.
Was ändert sich mit DAC8 ab dem 01.01.2026?
Mit DAC8 teilen Krypto-Dienstleister ab dem 01.01.2026 Daten über Nutzer und Transaktionen mit den Steuerbehörden innerhalb der EU. Ihre Angaben und die geteilten Daten müssen dann zueinander passen. Eine nachvollziehbare Jahresübersicht und eine Bestandsaufstellung helfen, diese Übereinstimmung belegbar zu machen.
Siehe auch: der Blog was die Meldepflicht nach DAC8 ab 2026 für Sie bedeutet.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Jahresübersicht?
Je vollständiger die Ausgangsdaten sind, desto weniger muss rekonstruiert werden. In der Regel benötigen wir:
- die Transaktions- und Handelsexporte Ihrer Krypto-Börsen für das betreffende Jahr, möglichst als CSV;
- eine Liste Ihrer eigenen Adressen oder die öffentlichen Schlüssel der Wallets, die Sie zum Stichtag gehalten haben;
- Belege über Ein- und Auszahlungen in Euro, also Kontoauszüge oder Zahlungsbestätigungen;
- Angaben zu Staking, Lending, Airdrops und Mining, soweit vorhanden;
- bei Betriebsvermögen zusätzlich die Zuordnung, welche Adressen dem Unternehmen und welche privat gehören.
Fehlen Teile davon, wird die Lücke benannt und, soweit über die Blockchain möglich, geschlossen. Was sich nicht belegen lässt, steht als offener Punkt im Bericht und wird nicht geschätzt.
Weiterlesen: die Blogs wie Sie die Herkunft Ihres Kryptovermögens nachweisen und warum eine Bank plötzlich nach der Herkunft Ihrer Krypto fragt.
Was tun, wenn Börsendaten fehlen oder die Börse geschlossen ist?
Das kommt häufig vor: eine Börse stellt den Betrieb ein, der Zugang ist gesperrt, oder der Export reicht nicht weit genug zurück. Für die Krypto-Steuererklärung bleibt dann die Blockchain als Quelle. Ein- und Ausgänge Ihrer Adressen sind dort dauerhaft festgehalten, mit Zeitstempel und Betrag. Daraus lässt sich der Bestand zum Stichtag rekonstruieren, auch wenn die Börse selbst keine Auskunft mehr gibt.
Was die Blockchain nicht zeigt, ist der Handel innerhalb einer Börse, denn dieser läuft in deren eigenen Büchern. Wo solche internen Vorgänge fehlen, wird der belegbare Rahmen beschrieben: welcher Betrag eingezahlt wurde, welcher wieder abfloss und welcher Bestand zum Stichtag on-chain nachweisbar ist. Diese Abgrenzung gehört ausdrücklich in den Bericht, damit Ihr Steuerberater weiß, worauf er sich stützt.
Häufige Fragen
Muss ich Kryptowerte in der Krypto-Steuererklärung angeben, wenn ich nichts verkauft habe?
Ohne Veräußerung entsteht kein privates Veräußerungsgeschäft. Fragt das Finanzamt nach Ihrem Bestand, ist eine nachvollziehbare Aufstellung dennoch sinnvoll. Die steuerliche Beurteilung nimmt Ihr Steuerberater vor.
Wie weit zurück lässt sich mein Kryptobestand rekonstruieren?
On-chain grundsätzlich bis zur ersten Transaktion einer Adresse. Die Grenze liegt nicht im Alter der Daten, sondern darin, ob sich Ihre Adressen eindeutig zuordnen lassen.
Was kostet eine Jahresübersicht?
Das richtet sich nach der Anzahl der Adressen, Börsen und Transaktionen. Sie erhalten vorab eine Einschätzung von Umfang und Preis.
Ersetzt der Bericht eine Steuerberatung?
Paucitas stellt die Tatsachen fest und dokumentiert sie. Die steuerliche Einordnung und die Abgabe der Erklärung bleiben bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater.
Kann ich den Bericht beim Finanzamt einreichen?
Ja. Der Bericht ist so aufgebaut, dass ein Dritter die Herleitung nachvollziehen kann: Quellen, Adressen, Beträge und Stichtage sind benannt.
Welche Seiten gehören zu diesem Thema?
- Herkunft von Kryptovermögen nachweisen: das übergeordnete Thema, zu dem diese Seite gehört.
- Krypto in der Steuererklärung: wie Kryptowerte steuerlich erfasst werden.
- DAC8: der europäische Datenaustausch ab 2026.
- Vermögensverifizierung: das Feststellen einer Position zu einem Datum.
- Herkunftsnachweis von Vermögen: woher ein Guthaben stammt.